Wir vertreten und beraten Sie im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung mit den Finanzbehörden. Fälle, die einen Schätzungs-, Bewertungs-, Beurteilungs- oder Beweiswürdigungsspielraum aufweisen, lassen sich durch eine tatsächliche Verständigung auf unbürokratische Weise beenden. In jedem Stadium des Veranlagungsverfahrens lässt sich auf diese Weise schnell Rechtsfrieden herstellen.
Wir vertreten Ihre Rechte gegenüber den Finanzbehörden im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. Gegen rechtswidrige Steuerbescheide legen wir Einspruch ein und beantragen ggfs. die Aussetzung der Vollziehung. In gerichtlichen Streitigkeiten nehmen wir Ihre Interessen vor allen deutschen Finanzgerichten bis zum Bundesfinanzhof wahr.
Wir beraten und unterstützen Sie im Rahmen der Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung.
Kommt in Steuerfahndungsverfahren eine außergerichtliche Einigung nicht in Betracht, übernehmen wir Ihre Interessenvertretung von der Durchsuchung bis zum Abschluss der gerichtlichen Hauptverhandlung.